§ 23 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 18
Nach Gewicht
- FG Hamburg, 01.03.2023 – 5 K 93/22Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2011 – 14 K 4140/10
- BFH, 11.08.1994 – XI R 99/92Zitiert von 3
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 – 3 K 93/03Zitiert von 1
- BFH, 10.12.2008 – XI R 1/08Zitiert von 5
- FG Düsseldorf, 23.06.2020 – 10 K 909/19 E,U,AO
Zuletzt entschieden
- BFH, 22.11.2023 – XI R 22/23 (XI R 2/20), XI R 22/23, XI R 2/20Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände; innergemeinschaftlicher Erwerb der Kunstgegenstände; Berechnung der Marge; kein Abzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen ErwerbZitiert von 2
- BFH, 13.12.2018 – V R 52/17Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung bei KaffeefahrtenZitiert von 4
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 – 7 K 7343/14
18 Entscheidungen zu § 23 UStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 UStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 23 UStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.